I. Compliance-Officer der 21Dx GmbH

Die 21Dx GmbH bekennt sich zu effektiver Compliance. Compliance bedeutet die Einhaltung von Recht und Gesetz und der internen Regeln der 21Dx GmbH sowie die Schaffung von Strukturen, damit sich die 21Dx GmbH, ihre Geschäftsführung sowie all ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtmäßig verhalten können. Der Compliance-Officer und das Hinweisgebersystem sind Bestandteil des Compliance-Systems und der Compliance-Kultur der 21Dx GmbH.

Warum hat die 21Dx GmbH einen Compliance-Officer bestellt?

Ihre Hinweise helfen uns, Verstößen gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien der 21Dx GmbH frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Geschäftspartnern und auch der 21Dx GmbH abzuwenden. Deshalb hat die 21Dx GmbH einen Compliance-Officer bestellt, an den sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritte als externen und unabhängigen Ansprechpartner wenden können, wenn sie hinreichende Anhaltspunkte dafür haben, dass Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Vorschriften der 21Dx GmbH vorliegen.

Wie erreiche ich den Compliance-Officer?

Sie können den Compliance-Officer auf jede denkbare Weise (Mail, Post) kontaktieren. Der Compliance-Officer steht auch für persönliche Treffen mit Hinweisgebern zur Verfügung. Wenn Sie eine verschlüsselte Kommunikation wünschen, können Sie auch die Messenger-Dienst Threema nutzen und darüber den Compliance-Officer erreichen. Ebenso ist es möglich, über Protonmail dem Compliance-Officer verschlüsselte E-Mails an folgende Adresse zu schicken: 21DxCompliance@protonmail.com.

II. Code of Conduct der 21Dx GmbH

1. Einleitung

Als innovativer Dienstleister im Gesundheitswesen und angrenzenden sozialen Themen sind wir darauf spezialisiert, öffentlichen Auftraggebern maßgeschneiderte operative Leistungen vor Ort anzubieten. Unser Ziel ist es, bestehende Versorgungslücken zu schließen und Dienstleistungen im Bereich Gesundheit und Soziales kundenzentriert zu verbessern.

Unser Kern liegt dabei in der intelligenten Verknüpfung von physischen Vor-Ort-Leistungen, die wir mit starken digitalen Partnerleistungen kombinieren, um eine höchstmögliche Effizienz und Kundenzentrierung zu erreichen. Wir setzen auf skalierbare Prozesse und arbeiten schnell und zuverlässig, während wir im gesamten Verlauf eigenverantwortlich und mit Weitsicht handeln.

Unser gemeinsames Ziel ist es, unser Unternehmen erfolgreich zu führen und bei allem, was wir tun, die höchsten Standards in Bezug auf Ehrlichkeit, Integrität und Verantwortlichkeit einzuhalten. Dies ist der Grund, warum Kunden, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit uns ihr Vertrauen schenken.

Es geht uns nicht nur um Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität, wir sehen unsere Arbeit auch als Dienst an uns allen, da wir mit unseren Testungen, Impfungen und weiteren medizinischen Dienstleistungen in dieser herausfordernden Zeit uns allen ein Stück Sicherheit und Normalität zurückgeben können. Darüber hinaus möchten wir Unternehmen und Einzelpersonen in Gesundheitsfragen beraten und unterstützen. Umso mehr setzen wir als Basis unseres Tuns auf Integrität, Ehrlichkeit, Mut, Leidenschaft, Verantwortung und Qualität.

Vor diesem Hintergrund handeln wir bei der 21Dx GmbH verantwortungsbewusst und unter Einhaltung aller anwendbarer lokaler, nationaler und internationaler Gesetze.

2. Anwendungsbereich

Dieser Code of Conduct gilt für alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Geschäftsführer der 21Dx GmbH. Er findet darüber hinaus auch Anwendung auf Berater und Personen, die das Unternehmen in seinen Betriebsstätten unterstützen.

Für uns alle ist die Einhaltung geltenden Rechts und anwendbarer Vorgaben bei allen geschäftlichen Belangen eine Selbstverständlichkeit.

3. Leitlinien

3.1 Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme

Bei der 21Dx GmbH lehnen wir jede Form der Korruption – ob direkt oder indirekt – ab. Dies gilt nicht nur in Bezug auf Amtsträger, sondern auch im Verhältnis zu Vertretern anderer Organisationen, Geschäftspartnern und Kunden.

In Bezug auf unsere Tätigkeit für die 21Dx GmbH lassen wir uns keinen persönlichen Vorteil als Gegenleistung für Bevorzugungen gewähren, versprechen oder auch nur anbieten. Dies gilt auch für Vorteile zugunsten Dritter, z.B. Familienmitgliedern oder uns nahestehenden Personen. Wir wollen schon den Anschein einer unzulässigen Beeinflussung von Geschäftsentscheidungen bzw. von Diensthandlungen bei Amtsträgern und öffentlichen Bediensteten nicht entstehen lassen. Daher ist jegliche Vorteilsgewährung gegenüber Amtsträgern und öffentlichen Bediensteten zu unterlassen.

Entsprechend bedacht gehen wir mit Geschenken, Bewirtungen und Einladungen zu Veranstaltungen um. Auch wenn das Anbieten und Annehmen von Zuwendungen – insbesondere in anderen Ländern und Kulturen – teilweise im Rahmen von Geschäftsbeziehungen üblich ist, dürfen Zuwendungen, gleich in welcher Form, nicht zu einer unsachgemäßen Beeinflussung der Tätigkeit für die 21Dx GmbH oder der Mitarbeiter von Geschäftspartnern und Kunden führen.

Maßgebend ist, dass sich Geschenke, Bewirtungen und Einladungen zu Veranstaltungen im angemessenen und sozialüblichen Rahmen halten und nicht gegen interne Vorgaben bzw. gesetzliche Regelungen verstoßen. Dabei gilt ein Wert von 25 € bis 50 € als angemessen. Sind Zuwendungen und Vorteile geeignet, über interne Vorgaben und das sozialadäquate Maß hinaus zu gehen und sind weiterhin geeignet, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen, unterlassen wir ihre Annahme oder Gewährung.

3.2 Interessenkonflikte

Wir trennen grundsätzlich geschäftliche und private Interessen. Im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit handeln wir immer im besten Interesse der 21Dx GmbH und vermeiden Konflikte zwischen unseren privaten Interessen (oder Interessen nahestehender Personen) und den Interessen der 21Dx GmbH. Lassen sich Interessenkonflikte nicht vermeiden, legen wir dies unverzüglich dem jeweiligen Vorgesetzten oder der Compliance-Funktion offen.

Dies gilt insbesondere für Interessenkonflikte im Rahmen von Beschaffungsentscheidungen. Vor einer solchen Entscheidung informieren wir uns über den Markt und alternative Anbieter, um uns auf der Basis einer angemessenen Information und unter Beachtung der anwendbaren Beschaffungsgrundsätze für einen nach objektiven Kriterien angemessenen Geschäftspartner entscheiden zu können. Wir bevorzugen nicht einzelne Anbieter einseitig ohne sachlichen Grund. Zu beachten sind außerdem Beschaffungsgrenzen in Abhängigkeit von Funktionen und Rollen.

Dass wir Interessenkonflikte vermeiden oder ausschließen und – sollte dies nicht möglich sein – offenlegen, gilt auch für die Fälle, in denen Geschäftschancen, Eigentum oder Arbeitskräfte der 21Dx GmbH privat genutzt oder privat Geschäftsbeziehungen zu Konkurrenten, Beratern, Kunden, Lieferanten, Dienstleistern und sonstigen Geschäftspartnern der 21Dx GmbH aufgenommen werden bzw. wir uns als Mitarbeiter, Berater oder Investoren bei Konkurrenten, Beratern, Kunden, Lieferanten, Dienstleistern und sonstigen Geschäftspartnern betätigen.

Daher zeigen wir Nebentätigkeiten unverzüglich an; diese bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsführung.

Uns nahestehende Personen (z.B. Familienangehörige oder Partner) werden als Mitarbeiter oder Berater der 21Dx GmbH nur auf Basis der für den Einstellungs- und Auswahlprozess üblichen sachlichen und objektiven Kriterien (Entscheidung auf Qualifikation, Leistung, Fähigkeiten und Erfahrung) ausgewählt. In solchen Fällen legen wir unsere persönlichen Verbindungen sowie mögliche Interessenkonflikte gegenüber unserem jeweiligen Vorgesetzten oder der Compliance-Funktion offen, um eine transparente Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

3.3 Medizinische Leistungen

Bei der 21Dx GmbH werden medizinische Leistungen nur durch das zuständige und entsprechend qualifizierte und geschulte Fachpersonal erbracht.

Wir halten uns darüber hinaus an die gesetzlichen Hygienevorgaben sowie die Vorgaben des Medizinprodukterechts, des Infektionsschutzgesetzes sowie vergleichbarer Vorschriften zum Schutz von Patienten und unserer Mitarbeiter. Bei der Vergütung und Abrechnung von Leistungen halten wir die gesetzlichen und standesrechtlichen Vorschriften immer ein.

3.4 Vertrieb und Beschaffung von Medizinprodukten und Beratungsleistungen

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Beschaffung von Medizinprodukten sowie der entsprechenden Zusammenarbeit mit Herstellern, Vertreibern, Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und sonstigen Leistungserbringern halten wir stets alle einschlägigen Gesetze (insbesondere das StGB, SGB V, das MPG, das HWG und das UWG) ein und beachten die allgemein anerkannten Grundsätze des jeweils geltenden Berufsrechts.

Bei der Zusammenarbeit beachten insbesondere:

Auch Beratungsleistungen stehen grundsätzlich unabhängig von vergangenen, gegenwärtigen oder künftigen Käufen, Anmietungen, Empfehlungen, Verschreibungen, Anwendungen, Lieferungen oder Beschaffungen von Produkten oder Leistungen des Geschäftspartners. Auch hier achten wir darauf, die Vergütung angemessen ist und dem üblichen Marktwert der erbrachten Leistungen entspricht.

3.5 Kartell- und Wettbewerbsrecht

Basis unserer Geschäftspolitik ist ein fairer und lauterer Wettbewerb. Wir lehnen jede Form von Wettbewerbsbeschränkung und unlauteren Wettbewerb ab und bekennen uns zu den geltenden nationalen und internationalen Wettbewerbs- und Kartellgesetzen.

3.5.1 Kartellrecht

Vor diesem Hintergrund treffen wir keine Vereinbarungen mit Wettbewerbern oder verhalten uns bewusst wie diese, um eine Verhinderung oder Einschränkung des freien Wettbewerbs zu bezwecken oder zu bewirken. Insbesondere nehmen wir keine Preis-, Konditionen- oder Projektabsprachen bzw. Quoten- und Mengen- oder Kunden- und Marktaufteilungen vor.

Da bereits ein Austausch von Informationen geeignet sein kann, die Unsicherheit darüber, wie ein Wettbewerber sich am Markt verhält, zu verringern und daher verboten ist, tauschen wir uns mit tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbern weder direkt noch indirekt (über Mittelspersonen) über Preise, Konditionen, Umsatz-, Absatz-, Gewinn- und Marktanteilsziele oder konkrete Kundenprojekte oder Kundenforderungen aus. Uns ist außerdem bewusst, dass auch ein Austausch über Kosten, Investitionen, Technologien und Produktneuheiten, Qualitätsmerkmale, Marktanteile oder Umsatz- und Absatzzahlen im Einzelfall kartellrechtlich kritisch sein kann; daher halten wir hier im Zweifel Rücksprache mit unserem Compliance Officer.

Wir lassen uns nicht auf Diskussionen ein, die zur Absprache von wettbewerbsorientiertem Verhalten führen können, und sorgen dafür, dass Tagesordnungs- und Gesprächspunkte, z. B. auf Verbandstreffen oder Benchmarking-Veranstaltungen, keine wettbewerbssensiblen Angelegenheiten beinhalten. Auch bei Rundschreiben oder Pressemitteilungen achten wir darauf, dass Ankündigung nicht als implizites Signal an Wettbewerber verstanden werden kann, sich künftig – wie wir – in bestimmter Weise auf dem Markt zu verhalten.

In der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten oder Abnehmern achten wir ferner darauf, dass wir keine Fest- oder Mindestpreise für den Weiterverkauf diktieren; uns ist bewusst, dass auch bei der Vereinbarung von Wettbewerbsklauseln, Ausschließlichkeitsvereinbarungen oder Gebietsbeschränkungen, kartellrechtliche Vorgaben zu beachten sind.

Sollten wir eine marktbeherrschende Stellung auf einem Markt innehaben, so missbrauchen wir diese nicht, indem wir ein Verhalten an den Tag legen, das als missbräuchlich verstanden werden könnte. Insbesondere diskriminieren wir Geschäftspartner nicht oder versuchen, unangemessene Preise oder Konditionen zu erzwingen und vermeiden bei Gesprächen über Wettbewerbsaspekte Formulierungen, die ein missbräuchliches Motiv oder Ansinnen implizieren könnten.

3.5.2 Submissionsabsprachen

Bei einer Teilnahme an öffentlichen Auftragsvergaben sprechen wir uns mit Wettbewerbern und Bietern nicht in unzulässiger Form ab. Um Aufträge und Ausschreibungen bemühen wir uns unabhängig von und ohne rechtlich unzulässige Absprache oder Übereinkunft mit unseren Wettbewerbern.

3.5.3 Fusionskontrolle

Wir beachten, dass Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen der Fusionskontrolle durch die Kartellbehörden unterliegen. Diese können ein Zusammenschlussvorhaben untersagen oder nur unter Bedingungen freigeben. Wir melden Zusammenschlüsse entsprechend den Kartellbehörden und vollziehen diese nicht vor Genehmigung, da dies drastische Folgen haben kann: von zivilrechtlicher Unwirksamkeit über verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Entflechtungsanordnungen bis zu sehr hohen Geldbußen.

3.5.4 Lauterkeitsrecht

Wir legen auch gegenüber Verbrauchern die erforderliche unternehmerischen Sorgfalt an den Tag und unterlassen alle Handlungen, die dazu geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen, insbesondere die Herabsetzung von Mitbewerbern, aggressive und irreführende geschäftliche Handlungen, vergleichende Werbung und die unzumutbare Belästigung von Marktteilnehmern.

3.6 Finanzielle und betriebliche Integrität

Die Gebote der Korrektheit und Transparenz gebieten es, dass Dokumentationen, Abrechnungen und Datenerfassungen vollständig, ordnungsgemäß und korrekt sind, dass die betreffenden Daten fristgerecht erstellt werden sowie den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen entsprechen. Dies gilt in besonderem Maße für die Buchführung und die Rechnungslegung sowie die sonstigen Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage der 21Dx GmbH.

Daher halten wir uns an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Berichterstattung innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber Dritten (z.B. Wirtschaftsprüfern und Behörden).

3.7 Steuern und Zölle

Die Einhaltung nationaler und internationaler Steuer- und Zollvorgaben hat für uns oberste Priorität. Insbesondere die Abgabenordnung, die den Rahmen für die materiellen nationalen Steuergesetze bildet, sieht umfangreiche Mitwirkungs-, Anzeige- und Buchführungspflichten und Erklärungs- und Berichtigungspflichten vor, die den Steuerpflichtigen treffen, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass seine Angaben unvollständig oder unrichtig waren und dies zu einer Steuerverkürzung geführt haben kann.

Wir stellen durch interne Prozesse sicher, dass wir diesen Pflichten vollumfänglich nachkommen, zu entrichtende Steuern und Zölle vollständig, korrekt und fristgerecht ermittelt, im Reporting erfasst und an die zuständigen Behörden gezahlt werden.

3.8 Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Bei der 21Dx GmbH lassen wir uns nicht zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbrauchen, daher prüfen vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung die Identität von Kunden und Geschäftspartnern (know your customer). Wir achten auf transparente Zahlungsströme und integre Geschäftsaktivitäten.

Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer geldwäscherelevanten strafbaren Handlung stammt, ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder unser Vertragspartner uns gegenüber nicht offenlegt, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, so melden wir den Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Financial Intelligence Unit (FIU).

Unsere registerpflichtigen Daten melden wir zudem ordnungsgemäß an das Transparenzregister.

3.9 Schutz der Unternehmenswerte

3.9.1 Eigentum und Besitz der 21Dx GmbH

Wir schützen das Eigentum und den Besitz der 21Dx GmbH insbesondere vor Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Dies schließt nicht nur Sachwerte, sondern auch immaterielle Güter ein.

Eigentum, Besitz und sonstiges Vermögen dürfen nur für die jeweils vorgesehenen Geschäftszwecke und vor allem nicht für persönliche, illegale oder sonst unzulässige Zwecke genutzt werden.

3.9.2 Geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse der 21Dx GmbH

Das Knowhow der 21Dx GmbH ist Grundlage unseres Erfolgs – geistiges Eigentum ist der Motor von Innovation und Fortschritt im Wettbewerb. Wir schützen es daher unabhängig davon, ob es der 21Dx GmbH, Kollegen oder Dritten zusteht und gleichgültig, ob es um Patente, Marken, Zulassungsdaten, Urheberrechte, Domainnamen etc. geht.

Entsprechend schützen wir Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der 21Dx GmbH. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle Informationen der 21Dx GmbH, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind (z.B. technisches und medizinisches Knowhow, Patientenlisten, Konditionen, Marktstrategien, Informationen zu geplanten Projekten oder neuen Geschäftsmodellen, Kalkulationsunterlagen).

Geschäftsgeheimnisse besprechen wir mit Kollegen nur in dem Umfang, in dem es für die Arbeit notwendig ist. Wir nutzen Geschäftsgeheimnisse nicht privat und geben sie keinesfalls an Dritte, mit denen keine Geschäftsbeziehung zur 21Dx GmbH besteht oder begründet werden soll, weiter (z.B. Familienmitglieder, Freunde, Presse etc.).

Wir überlegen, ob Informationen vertraulich sind, bevor wir sie weitergeben und gehen verantwortungsbewusst mit vertraulichen Informationen um. Vor der Weitergabe vertraulicher Informationen an externe Geschäftspartner prüfen wir, ob eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden muss.

Auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bleiben wir grundsätzlich zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verpflichtet. Wir schützen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unserer Geschäftspartner und Kunden vor unbefugter Bekanntmachung.

3.10 Datenschutz und IT-Sicherheit

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein großes Anliegen. Gleich ob es sich um persönliche Daten wie Privatadressen, Kontaktdaten, das Geburtsdatum oder Gesundheitsdaten von Patienten handelt – wir halten uns streng an die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften: Wir erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben, legen betroffenen Personen entsprechend offen, wie ihre Daten genutzt werden, und lassen sie über das „ob“ und „wie“ der Nutzung entscheiden.

Wir sorgen dafür, dass personenbezogene Informationen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht werden: insbesondere, wenn die betroffene Person dies verlangt oder die Aufbewahrung der Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig ist.

Wir beachten die Grundprinzipien des Datenschutzes, nämlich dass die Datenverarbeitung rechtmäßig, fair und für den Betroffenen transparent ist, Zweck und Dauer der Bearbeitung definiert und beschränkt sind und die Grundsätze der Datenminimierung, Richtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit gewahrt werden.

Wir wählen externe Anbieter, denen wir die Bearbeitung von oder den Zugang zu personenbezogenen Daten anvertrauen, sorgfältig aus.

Wir achten stets die Privatsphäre einzelner Personen und sorgen für Diskretion und einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten von Geschäftspartnern, Kunden, Patienten oder Kollegen vor Missbrauch und Bekanntgabe an unbefugte Dritte. Insbesondere durch die Einhaltung geltender IT-Sicherheitsvorgaben stellen wir sicher, dass es nicht zu Beeinträchtigungen der elektronischen Datenverarbeitung und der IT-Infrastruktur, z.B. durch Schadprogramme, zu Datenverlust oder Missbrauch kommt.

3.11 Arbeits- und Sozialrecht sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Der Unternehmenserfolg der 21Dx GmbH hängt in hohem Maße von uns Mitarbeitern ab. Deshalb ist es der 21Dx GmbH ein großes Anliegen, dass geltende Arbeits- und Sozialgesetze eingehalten werden, faire Arbeitsbedingungen herrschen und die Sicherheit der Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz gewährleistet ist. Daher halten wir die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Sicherheitsgesetze und -standards ein.

3.12 Gesundheit und Sicherheit

Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit. Wir glauben, dass ein mitarbeiterorientiertes Arbeitsumfeld, welches auch die emotionalen, körperlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden berücksichtigt, ein Schlüssel zu unserem Erfolg und unserer Wettbewerbsfähigkeit sind.

Von daher unterstützt die 21Dx GmbH die Mitarbeitenden bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Als Firma achten wir auf die Einhaltung Sicherheitsrichtlinien und auf die Vermeidung von risikobehafteten Situationen.

3.13 Diskriminierung

Bei der 21Dx GmbH sind wir gemeinsam stärker. Unser Handeln, unsere Arbeitsweise und die Art und Weise wie wir unsere Entscheidungen treffen sind geprägt von Fairness und Respekt. Es liegt in der Verantwortung von uns allen, ein Klima der Wertschätzung und der gegenseitigen Toleranz im Arbeitsalltag zu gewährleisten. Es gilt, andere in ihrer Individualität zu respektieren, stets offen und ehrlich zu handeln sowie individuelle und kulturelle Vielfalt zu fördern.

Wir respektieren die Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte von Kollegen und Mitarbeiter:innen, Kunden, Patienten und Geschäftspartnern und lehnen jede Form von Diskriminierung oder Belästigung aus Gründen der ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, der Behinderung, sexuellen Orientierung, Hautfarbe, politischen Einstellung, sozialen Herkunft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale ab.

Bei der 21Dx GmbH lassen wir sexuelle Belästigungen und persönliche Beleidigungen nicht zu. Verstöße werden nicht toleriert und arbeitsrechtlich geahndet. Es ist nicht immer einfach, zu beurteilen, wo die Grenze zur sexuellen Belästigung überschritten ist. Für die Einordnung, wann ein unangemessenes Verhalten vorliegt, ist das subjektive Empfinden der Betroffenen maßgeblich.

3.14 Kinder- und Menschenrechte

Wir lehnen außerdem jede Form der Kinder-, Zwangsarbeit oder moderner Sklaverei, Menschenhandel sowie Diskriminierung und Ausbeutung ab. Insbesondere im Bereich der Beschaffung halten wir uns an die geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte und des Umweltschutzes als elementare und allgemeingültige Vorgaben. Bei unseren Geschäftspartnern nehmen wir risikobasierte Sorgfaltsprüfungen vor und adressieren vermutete Verstöße gegen Menschenrechte.

3.15 Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Es ist unsere Verantwortung, die Natur als unsere Lebensgrundlage zu schützen und mit natürlichen Ressourcen sparsam umzugehen. Daher bekennen wir uns zur Einhaltung der Umweltschutzgesetze und Nachhaltigkeit von unternehmerischen Entscheidungen. Wir beachten daher bei unserem Handeln und bei unseren Entscheidungen die Auswirkungen auf die Umwelt und versuchen, Belastungen für die Umwelt möglichst gering zu halten.

4. Einhalten der Regeln

4.1 Selbstprüfung

Die Regeln dieses Code of Conduct können nicht alle denkbaren Verhaltensweisen und rechtlich relevanten Fallgestaltungen unseres Arbeitsalltags abschließend regeln.

Es ist insofern unabdingbar, dass wir im Arbeitsalltag selbst unsere Verhaltensweisen hinterfragen:

Wenn wir alle diese Fragen guten Gewissens mit „Ja“ beantworten können, ist die Entscheidung vermutlich vertretbar. Andernfalls halten mit unserem Vorgesetzen und/oder dem Compliance Officer Rücksprache dazu.

4.2 Verantwortlichkeiten

Wir alle sind für die Einhaltung der in diesem Code of Conduct festgelegten Regeln verantwortlich. Die originären Zuständigkeiten/Aufgabenbereiche etwa aus Geschäftsverteilungsplänen bleiben davon unberührt. Als Führungskräfte sorgen wir dafür, dass unsere Mitarbeiter mit dem Inhalt des dieses Code of Conduct vertraut sind und die geltenden gesetzlichen und unternehmensinternen Vorgaben beachten. Als Führungskräfte sind wir uns zudem unserer Vorbildfunktion bewusst. Umgekehrt wenden wir uns als Mitarbeiter bei Fragen bei der Anwendung der Regeln des Code of Conduct an unsere zuständige Führungskraft oder dem Compliance Officer.

4.3 Kein Wirtschaften um jeden Preis

Wir sind uns bewusst, dass Compliance-Verstöße uns selbst und der 21Dx GmbH schaden. Dies gilt auch dann, wenn damit kurzfristige wirtschaftliche Erfolge verbunden sein sollten. Insofern verzichten wir lieber auf ein Geschäft, als es mit unlauteren oder rechtswidrigen Mitteln zu erreichen.

4.4 Wirtschaftssanktionen

Die 21Dx GmbH und die verbundenen Unternehmen verpflichten sich ihre jeweilige Geschäftstätigkeit ausschließlich in Übereinstimmung und unter Einhaltung der jeweils gültigen Wirtschaftssanktionen auszuführen.

4.5 Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern

Wir kooperieren ausschließlich mit Geschäftspartner, die unsere Werte teilen und sich denselben Standards verpflichtet fühlen. Bei der Etablierung der Zusammenarbeit achten wir daher auf eine Übereinstimmung betreffend die Prinzipien Integrität, Fairness, Qualität, Objektivität und der Diskretion.

4.6 Konsequenzen von Verstößen

Verstöße gegen diesen Code of Conduct, gesetzliche oder unternehmensinterne Vorgaben können zu wirtschaftlichen Nachteilen und einen Reputationsschaden für die 21Dx GmbH führen. Daher werden – je nach Schwere des Verstoßes – an ein Fehlverhalten arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und u.U. auch strafrechtliche Konsequenzen geknüpft.

5. Aufdecken von Verstößen

Es ist uns bei der 21Dx GmbH ein großes Anliegen, Compliance-Verstöße schnellstmöglich aufzudecken, um Schaden vom Unternehmen, uns allen, Geschäftspartnern, Kunden und Patienten abzuwenden und unser Compliance Management System entsprechend nachjustieren zu können.

Hinweise behandeln wir vertraulich; die Vertraulichkeit wird durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen sichergestellt. Durch unsere Hinweise können wir dazu beitragen, dass die 21Dx GmbH auch zukünftig als integrer und vertrauenswürdiger Partner in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.

Wird ein potenzieller Compliance-Verstoß in gutem Glauben – also nach bestem Wissen und Gewissen – gemeldet, sind negativen Konsequenzen daraus für das Arbeitsverhältnis ausgeschlossen.

Umgekehrt ist die vorsätzlich falsche Beschuldigung eines Mitarbeiters ein arbeitsvertraglicher Pflichtenverstoß, u.U. strafbar und haftungsrelevant, so dass sich daran regelmäßig entsprechende – insbesondere disziplinarische – Konsequenzen anschließen.

Wenn wir den begründeten Verdacht haben, dass durch Mitarbeiter oder Dritte gegen diesen Code of Conduct verstoßen wird, teilen wir dies mit – entweder gegenüber unserem Vorgesetzten, der Personalabteilung, der Geschäftsführung oder dem Compliance Officer.

Den Compliance Officer können wir auf verschiedenste Art kontaktieren: per E-Mail, Post. Dort finden wir auch weitere Erläuterungen zum Vorgehen bei Abgabe eines Hinweises. Der Compliance Officer steht daneben für persönliche Treffen mit einem Hinweisgeber zur Verfügung.

Wir können mit dem Compliance Officer auch verschlüsselt kommunizieren, indem wir mit ihm über den Messenger-Dienst Threema Kontakt aufnehmen.

Ebenso ist es möglich, über Protonmail dem Compliance-Officer verschlüsselte E-Mails an folgende Adresse zu schicken: 21DxCompliance@protonmail.com.

Die Kontaktdaten des Compliance-Officers lauten wie folgt:

Post

21Dx GmbH
Compliance Officer
Kreillerstr. 210
81825 München

Messenger

Threema-ID: BVZZCM2T

E-Mail

21DxCompliance@protonmail.com