Wir unterstützen Ihre Einrichtung dabei nachhaltig ihr erfolgreich zu sein – und dabei stets die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden im Blick zu behalten.
Deshalb suchen wir auch kontinuierlich nach öffentlichen Fördermöglichkeiten für Sie, um notwendige und qualitativ hochwertige Maßnahmen noch bezahlbarer zu machen.
Zugelassene Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI (ambulant und stationär) sind antragsberechtigt.
Zuschusshöhe:
· Bis zu 10.000 Euro jährlich bei Einrichtungen mit max. 25 Pflegekräften (70% der Kosten).
· Bis zu 7.500 Euro jährlich bei Einrichtungen mit mehr als 26 Pflegekräften (50% der Kosten).
1 Die Förderhöhe ist abhängig von Antragstellung, Antraggenehmigung und Eigenanteil der Einrichtung.
2 Die Einreichung und Bewilligung verpflichten nicht zum Abruf der Förderung.
INFO: Die Fragen gelten lediglich für eine einzige Einrichtung (= IK-Nummer). Bei mehreren Einrichtungen, kontaktieren Sie uns bitte direkt unter coaching.pflege@21dx.de.
Füllen Sie das untenstehende Formular mit allen Informationen aus. Wir kontaktieren Sie dann innerhalb von drei Werktagen per E-Mail und senden Ihnen den vorausgefüllten Förderantrag zu - den Sie dann einreichen müssen, um die Förderung zu erhalten.
Ich interessiere mich für folgende Coachings:
Sie benötigen weitere Informationen oder möchten sich beraten lassen? Schicken Sie uns eine kurze Nachricht, wir melden uns umgehend bei Ihnen!
Anspruchsberechtigt sind alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Förderfähig sind individuelle und gemeinschaftliche Betreuungsangebote, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften ausgerichtet sind, sowie Schulungen und Weiterbildungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf.
Bei Pflegeeinrichtungen ab 26 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden erfolgt eine Föderhöhe von bis zu 50 Prozent für die Maßnahmen verausgabten Mittel, höchstens jedoch 7.500 Euro je Kalenderjahr. Bei Pflegeeinrichtungen mit bis zu 25 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden erfolgt eine Förderhöhe von bis zu 70 Prozent für die Maßnahmen verausgabten Mittel, höchstens jedoch 10.000 Euro je Kalenderjahr.
Sie sind nicht verpflichtet die bewilligten Coaching Maßnahmen auch tatsächlich abzurufen. Es lohnt sich daher in jedem Fall einen Förderantrag abzugeben. Anschließend können Sie die bewilligten Coaching Maßnahmen je nach Bedarf gar nicht, teilweise oder vollständig abrufen.
Wir unterstützen Sie so gut wir können vor und während des Antragsprozesses und antworten Ihnen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Allerdings müssen Sie den Förderantrag bei der für Sie zuständigen Pflegekasse (DAK oder AOK Bayern) einreichen. Hierfür gibt es keine öffentlich bekannten Fristen an die sich die Pflegekassen für die Bearbeitung Ihres Antrags halten müssen. Unserer Erfahrung nach antworten die Pflegekassen in der Regel zwischen 2-6 Wochen.
Die Förderung läuft bis 2030. Förderanträge können innerhalb dieses Zeitraums laufend eingereicht werden. Es empfiehlt sich jährlich einen Antrag zu stellen, da die Zuschüsse jährlich neu bewilligt werden können.
Ja.
Hierfür benötigen wir Ihre IK-Nummer sowie jeweils für Ihre Einrichtung und den zuständigen Träger (bei manchen Einrichtungen identisch) den Namen der Einrichtung, die Straße und Hausnummer, die PLZ, den Ort, den Namen des zuständigen Ansprechpartners sowie die E-Mail und Telefonnummer. Außerdem benötigen wir die Information, ob es sich um eine stationäre oder ambulante Einrichtung handelt, wie viele Personen versorgt werden und wie viele Mitarbeitende in der Pflege tätig sind.
Das sind die Pflegekassen AOK Bayern und DAK. Welche Pflegekasse für Sie zuständig ist und wo genau Sie Ihren Antrag einreichen klären wir mit Ihnen, wenn wir den Antrag gemeinsam erstellen.
Nein, bei Pflegeeinrichtungen ab 26 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden erfolgt eine Föderhöhe von bis zu 50 Prozent für die Maßnahmen verausgabten Mittel, höchstens jedoch 7.500 Euro je Kalenderjahr. Bei Pflegeeinrichtungen mit bis zu 25 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden erfolgt eine Förderhöhe von bis zu 70 Prozent für die Maßnahmen verausgabten Mittel, höchstens jedoch 10.000 Euro je Kalenderjahr.
Ja, bei Pflegeeinrichtungen ab 26 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden erfolgt eine Förderhöhe von bis zu 50 Prozent für die Maßnahmen verausgabten Mittel, höchstens jedoch 7.500 Euro je Kalenderjahr. Bei Pflegeeinrichtungen mit bis zu 25 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden erfolgt eine Förderhöhe von bis zu 70 Prozent für die Maßnahmen verausgabten Mittel, höchstens jedoch 10.000 Euro je Kalenderjahr.
Nach Bewilligung der Maßnahmen können Sie diese bei uns buchen. Anschließend erhalten Sie eine Rechnung, die Sie mitsamt Ihres Zahlungsbeleges (bspw. Kontoauszug) bei der Pflegekasse einreichen können.