Förder-
Möglichkeiten

Wir unterstützen Ihre Einrichtung dabei nachhaltig ihr erfolgreich zu sein – und dabei stets die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden im Blick zu behalten.

Deshalb suchen wir auch kontinuierlich nach öffentlichen Fördermöglichkeiten für Sie, um notwendige und qualitativ hochwertige Maßnahmen noch bezahlbarer zu machen.

Titelbild Öffentliche Präventions-Förderung

So funktioniert’s:

Bis zu 10.000 € jährliche Förderung auf unsere Coachings sichern! 1, 2

Zugelassene Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI (ambulant und stationär) sind antragsberechtigt.

Zuschusshöhe:

· Bis zu 10.000 Euro jährlich bei Einrichtungen mit max. 25 Pflegekräften (70% der Kosten).

· Bis zu 7.500 Euro jährlich bei Einrichtungen mit mehr als 26 Pflegekräften (50% der Kosten).

1 Die Förderhöhe ist abhängig von Antragstellung, Antraggenehmigung und Eigenanteil der Einrichtung.

2 Die Einreichung und Bewilligung verpflichten nicht zum Abruf der Förderung.

Das sagen unsere Teilnehmer

Teilnehmer:Innen

Feedback

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Wir haben das Förderangebot für ein Coaching in unserer Einrichtung genutzt und sind begeistert! Dank der Förderung wurden uns 70 % der Kosten erstattet, was die Umsetzung für uns unglaublich attraktiv gemacht hat. Das Coaching selbst war ein voller Erfolg: Es wurde nicht nur vom gesamten Team sehr positiv aufgenommen, sondern hat auch spürbar zu einer besseren Zusammenarbeit beigetragen.

Manja Reiter

Pflegeleitung München

Mit der Hilfe von 21Dx konnten wir im vergangenen Jahr vermehrt Coachings für unsere Mitarbeitenden anbieten, da wir durch die Förderung genug finanzielle Mittel zur Verfügung hatten und somit in die Weiterentwicklung und Qualifizierung unserer Teams investieren konnten. Diese Coachings haben nicht nur die individuellen Fähigkeiten gestärkt, sondern auch die Zusammenarbeit und Effizienz innerhalb der Teams verbessert. Wir freuen uns darauf, auch im kommenden Jahr mit 21Dx weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen und gemeinsam zu wachsen.

Alina Feiner

Pflegeleitung Augsburg

Teilnehmer:Innen

Feedback

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1. Sind Sie förderfähig?

INFO: Die Fragen gelten lediglich für eine einzige Einrichtung (= IK-Nummer). Bei mehreren Einrichtungen, kontaktieren Sie uns bitte direkt unter coaching.pflege@21dx.de.

a) Hat Ihre Einrichtung einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI

b) Wie viele Mitarbeitende in der Pflege (inkl. Hilfs- und Unterstützungskräfte) arbeiten bei Ihnen in der Pflege?

Ergebnis-Grafik

2. Förderantrag stellen – wir unterstützen Sie gerne beim Antrag stellen

Füllen Sie das untenstehende Formular mit allen Informationen aus. Wir kontaktieren Sie dann innerhalb von drei Werktagen per E-Mail und senden Ihnen den vorausgefüllten Förderantrag zu - den Sie dann einreichen müssen, um die Förderung zu erhalten.

Die Informationen, die wir für Ihren Förderantrag von Ihnen benötigen:

Die folgenden Informationen benötigen wir nur, wenn Adresse und/oder Ansprechpartner des Trägers von der der Einrichtung abweichen.

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3. Förderung erhalten – Maßnahmen aussuchen und buchen

Ich interessiere mich für folgende Coachings:

Lassen Sie sich kostenlos beraten

Sie benötigen weitere Informationen oder möchten sich beraten lassen? Schicken Sie uns eine kurze Nachricht, wir melden uns umgehend bei Ihnen!

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Kontakt Bild CoachingKontakt Bild

Alternative Kontaktmöglichkeiten

Per E-Mail:

FAQ

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

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Anspruchsberechtigt sind alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Förderfähig sind individuelle und gemeinschaftliche Betreuungsangebote, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften ausgerichtet sind, sowie Schulungen und Weiterbildungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf.

Wie hoch ist die maximale Fördersumme und wie wird sie berechnet?

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Bei Pflegeeinrichtungen ab 26 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden erfolgt eine Föderhöhe von bis zu 50 Prozent für die Maßnahmen verausgabten Mittel, höchstens jedoch 7.500 Euro je Kalenderjahr. Bei Pflegeeinrichtungen mit bis zu 25 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden erfolgt eine Förderhöhe von bis zu 70 Prozent für die Maßnahmen verausgabten Mittel, höchstens jedoch 10.000 Euro je Kalenderjahr.

Was passiert, wenn ich die Förderung erhalte, aber keine Coaching Maßnahmen buche?

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Sie sind nicht verpflichtet die bewilligten Coaching Maßnahmen auch tatsächlich abzurufen. Es lohnt sich daher in jedem Fall einen Förderantrag abzugeben. Anschließend können Sie die bewilligten Coaching Maßnahmen je nach Bedarf gar nicht, teilweise oder vollständig abrufen.

Wie lange dauert es, bis wir eine Rückmeldung zum Antrag erhalten?

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Wir unterstützen Sie so gut wir können vor und während des Antragsprozesses und antworten Ihnen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Allerdings müssen Sie den Förderantrag bei der für Sie zuständigen Pflegekasse (DAK oder AOK Bayern) einreichen. Hierfür gibt es keine öffentlich bekannten Fristen an die sich die Pflegekassen für die Bearbeitung Ihres Antrags halten müssen. Unserer Erfahrung nach antworten die Pflegekassen in der Regel zwischen 2-6 Wochen.

Gibt es bestimmte Fristen, die bei der Antragstellung beachtet werden müssen?

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Die Förderung läuft bis 2030. Förderanträge können innerhalb dieses Zeitraums laufend eingereicht werden. Es empfiehlt sich jährlich einen Antrag zu stellen, da die Zuschüsse jährlich neu bewilligt werden können.

Können auch mehrere Maßnahmen innerhalb eines Jahres gefördert werden?

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Ja.

Welche Informationen müssen wir für das Ausfüllen des Antrags bereitstellen?

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Hierfür benötigen wir Ihre IK-Nummer sowie jeweils für Ihre Einrichtung und den zuständigen Träger (bei manchen Einrichtungen identisch) den Namen der Einrichtung, die Straße und Hausnummer, die PLZ, den Ort, den Namen des zuständigen Ansprechpartners sowie die E-Mail und Telefonnummer. Außerdem benötigen wir die Information, ob es sich um eine stationäre oder ambulante Einrichtung handelt, wie viele Personen versorgt werden und wie viele Mitarbeitende in der Pflege tätig sind.

Wer ist die zuständige Stelle für die Einreichung des Dokuments?

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Das sind die Pflegekassen AOK Bayern und DAK. Welche Pflegekasse für Sie zuständig ist und wo genau Sie Ihren Antrag einreichen klären wir mit Ihnen, wenn wir den Antrag gemeinsam erstellen.

Werden die Kosten vollständig durch die Förderung abgedeckt?

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Nein, bei Pflegeeinrichtungen ab 26 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden erfolgt eine Föderhöhe von bis zu 50 Prozent für die Maßnahmen verausgabten Mittel, höchstens jedoch 7.500 Euro je Kalenderjahr. Bei Pflegeeinrichtungen mit bis zu 25 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden erfolgt eine Förderhöhe von bis zu 70 Prozent für die Maßnahmen verausgabten Mittel, höchstens jedoch 10.000 Euro je Kalenderjahr.

Gibt es finanzielle Eigenbeteiligungen, die von der Einrichtung zu leisten sind?

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Ja, bei Pflegeeinrichtungen ab 26 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden erfolgt eine Förderhöhe von bis zu 50 Prozent für die Maßnahmen verausgabten Mittel, höchstens jedoch 7.500 Euro je Kalenderjahr. Bei Pflegeeinrichtungen mit bis zu 25 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden erfolgt eine Förderhöhe von bis zu 70 Prozent für die Maßnahmen verausgabten Mittel, höchstens jedoch 10.000 Euro je Kalenderjahr.

Wie erfolgt die Abrechnung der geförderten Maßnahmen?

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Nach Bewilligung der Maßnahmen können Sie diese bei uns buchen. Anschließend erhalten Sie eine Rechnung, die Sie mitsamt Ihres Zahlungsbeleges (bspw. Kontoauszug) bei der Pflegekasse einreichen können.