Gesundheit

Resilienzprogramm in der Langzeitpflege

Die Beschäftigten der Pflege sind oft am Limit – physisch, aber auch psychisch. Deshalb unterstützt die Bayerische Staatsregierung die Mitarbeitenden in der Langzeitpflege sowie in stationären Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung mit kostenfreien Präventionsmaßnahmen. Alle Informationen zur Teilnahme finden Sie auf dieser Seite.

Beschreibung der Coaching- und Trainingsmaßnahmen

Resilienz Training

Resilienz-Training

  • Anzahl: max. 8 Teilnehmer
  • Dauer: 2 Tage (á 6 Stunden)
  • Ort: in Ihrer Einrichtung

Das Training dient der Förderung der Resilienz, das heißt der seelischen Widerstandsfähigkeit gegen Stress und Belastungen. Dabei geht es zum einen um die Wahrnehmung der eigenen, auch körperlichen Reaktionen auf schwierige Situationen, zum anderen um die Vermittlung hilfreicher Strategien und Instrumente, um mit hohen Belastungen besser umgehen zu können bzw. Entlastungsmöglichkeiten im Team und Arbeitsalltag zu entdecken. Alle Teilnehmenden werden sensibilisiert und für den Schutz der eigenen Gesundheit gestärkt.

Team Coaching

Team-Coaching

  • Anzahl: max. 8 Teilnehmer
  • Dauer: 2 Tage (á 6 Stunden)
  • Ort: in Ihrer Einrichtung

Es handelt sich um ein gemeinsames Coaching, das auf die individuelle Situation und den jeweiligen Bedarf Ihres Teams zugeschnitten ist. Ziel der Maßnahme ist es, dass Ihr Team zielführend, vertrauensvoll und mit Verständnis füreinander zusammenarbeiten kann. Um dies zu erreichen, werden gemeinsam Lösungsansätze entwickelt. Dazu gehören neue Kompetenzen, die für den Teamalltag hilfreich sind und auch das Ausloten  individueller Gestaltungsmöglichkeiten. Ziel ist, durch neue Fähigkeiten Stress zu reduzieren und durch gegenseitiges Verstehen die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen.

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Jetzt Flyer herunterladen

Laden Sie sich gerne jetzt unseren informativen Flyer herunter. Drucken Sie ihn bei Bedarf aus, um ihn zu Informationszwecken an Ihre Mitarbeiter zu verteilen.

Download

So einfach nehmen Sie mit Ihrer Einrichtung teil

1

Formular ausfüllen

Formular downloaden, Daten eintragen und unterschrieben an coaching.pflege@21dx.de schicken.

2

Termin vereinbaren

Erhalten Sie einen Anruf zur Terminvereinbarung und führen Sie ein Gespräch zur operativen Umsetzung.

3

Vorgespräch Coach

Gemeinsam mit dem/der Coach werden die Rahmenbedingungen und Schwerpunkte der Maßnahme besprochen.

4

Start Maßnahmen

Durchführung der Resilienz-Trainings und Team-Coachings in Ihrer Einrichtung.

Über das kostenfreie Angebot

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) finanziert mit 17,8 Millionen Euro Angebote zur Prävention psychischer Erkrankungen für Beschäftigte in der Langzeitpflege und in den Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung in Bayern. Ab Mitte April 2023 bis Ende 2024, können Sie als berechtigte Einrichtung unkompliziert und kostenfrei das Resilienz-Training und Team-Coaching in Anspruch nehmen. Im Vorfeld findet ein individuelles Gespräch mit Ihrem Coach statt, um die Maßnahmen auf ihre Bedürfnisse und Schwerpunkte anzupassen. Ziel ist es, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch die der Führungskräfte, zu stärken und psychischen Erkrankungen wie Burn-Out und Depression vorzubeugen. Je nach Maßnahme wird dabei der Fokus auf die Fähigkeit zur Stressbewältigung und den Umgang mit Krisensituationen gelegt, oder das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit des gesamten Teams in den Mittelpunkt gestellt.

Hinweis: Die Leistungen erfolgen auf freiwilliger Basis durch das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Freistaates Bayern zur Verfügung gestellt. Es gilt der Grundsatz „first come, first serve".

Teilnahmebedingungen

Folgende Städte uns Landkreise:

Landshut Stadt, Landshut Land, Kelheim, Straubing Stadt, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Passau Stadt, Passau Land, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Regensburg Stadt, Regensburg Land, Cham, Schwandorf, Amberg Stadt, Amberg-Sulzbach, Weiden i.d.OPf. Stadt, Neustadt a.d.Waldnaab, Neumarkt i.d.Opf., Tirschenreuth, Bayreuth Stadt, Bayreuth Land, Hof Stadt, Hof Land, Kulmbach, Wunsiedel i.Fichtelgebirge, Ansbach Stadt, Ansbach Land, Schwabach Stadt, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen Erlangen Stadt, Erlangen-Höchstadt, Fürth Stadt, Fürth Land, Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Nürnberg Stadt, Nürnberg Land, Aschaffenburg Stadt, Aschaffenburg Land, Miltenberg, Main-Spessart, Würzburg Stadt, Würzburg Land, Schweinfurt Stadt, Schweinfurt Land, Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Haßberge, Kitzingen, Kaufbeuren Stadt, Kempten Stadt, Memmingen Stadt, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu, Augsburg Stadt, Augsburg Land, Aichach-Friedberg Dillingen a.d.Donau, Günzburg, Neu-Ulm, Donau-Ries

Die hier dargestellten Regionen werden von uns, der 21Dx GmbH, betreut. Sollten Sie in einer anderen Region in Bayern ansässig und für die Maßnahmen berechtigt sein, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir nennen Ihnen die jeweiligen Anbieter ihrer Region.

Welche Einrichtungen können teilnehmen?

  • Ambulante Pflegedienste
  • Teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung, die dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) unterliegen

Hier finden Sie weitere Informationen zur Berechtigung.

Sie haben Fragen?

Wenn Sie eine Frage zur Berechtigung haben, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit unter coaching.pflege@21dx.de.

Anmeldung

Jetzt Team anmelden

Icon Pflegeeinrichtungen Teilnahme

Wenn Sie ein Training oder Coaching durchführen möchten, füllen Sie bitte das Formular aus und senden Sie es an coaching.pflege@21dx.de.

Wie geht es danach weiter?

Nachdem sie die ausgefüllte und unterschriebene Interessensbekundung per E-Mail an coaching.pflege@21dx.de versendet haben, werden Sie telefonisch kontaktiert, um organisatorische Fragen zu klären und Termine zu vereinbaren.

Stornobedingungen

Die mit Ihnen abgestimmte Buchung der Maßnahmen ist verbindlich und kann max. 14 Tage vor Beginn der Maßnahme abgesagt werden. Wir versuchen gemeinsam einen Alternativtermin für die Maßnahme zu finden.

Bitte bedenken Sie, dass die Absage Ihrer verbindlich gebuchten Maßnahme dazu führen kann, dass anderen interessierten Einrichtungen kein Angebot für eine Maßnahme gemacht werden kann.

FAQ

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Welche Einrichtungen dürfen teilnehmen?

Einrichtungen der Langzeitpflege im ambulanten, teilstationären wie auch im vollstationären Sektor sowie stationäre Einrichtungen von erwachsenen Menschen mit Behinderung, die dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) unterliegen. Dies umfasst diejenigen ambulanten Pflegedienste und stationäre Einrichtungen, mit denen in Bayern ein Versorgungsvertrag nach § 72 des Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) bzw. stationäre Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung, mit denen Leistungsvereinbarungen im Sinne des § 125 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) bestehen.

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Wie viele Einrichtungen dürfen insgesamt am Programm teilnehmen?

Die Staatsregierung unterstützt die Präventionsmaßnahmen mit insgesamt 17,8 Millionen Euro. Die Maßnahmen werden bis spätestens Juni 2024 angeboten – beziehungsweise bis die Mittel aufgebraucht sind.

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Wer ist Auftraggeber der Maßnahmen?

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP).

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Wer kann mir Fragen zur DAWI-De-minimis-Beihilfe beantworten?

Das Landesamt für Pflege (LfP) beantwortet gerne Ihre Fragen unter resilienz@lfp.bayern.de

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Wer führt die Maßnahmen in Ihrer Einrichtung durch?

Die 21Dx GmbH mit Sitz in München führt die Maßnahmen in berechtigten Einrichtungen in Bayern mit zertifizierten Coaches durch.
Sie haben Fragen zu den Maßnahmen? Schreiben Sie uns unter coaching.pflege@21dx.de

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Was bedeutet „Maßnahme“?

Eine Resilienz-Training oder ein Team-Coaching wird als Maßnahme bezeichnet.

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Kosten die Maßnahmen etwas?

Die angebotenen Maßnahmen sind für die berechtigten Einrichtungen kostenfrei. Eigenbeteiligungen sind nicht zu leisten. Lediglich die Räumlichkeiten sind für die Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Ergänzend machen wir darauf aufmerksam, dass die Leistungen auf freiwilliger Basis erfolgen und ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Freistaates Bayern zur Verfügung gestellt werden.

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Welche Einrichtungen im Freistaat Bayern sind berechtigt, die Maßnahmen abzurufen?

Einrichtungen der Langzeitpflege im ambulanten, teilstationären wie auch im vollstationären Sektor sowie stationäre Einrichtungen von erwachsenen Menschen mit Behinderung, die dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) unterliegen. Dies umfasst diejenigen ambulanten Pflegedienste und stationäre Einrichtungen, mit denen in Bayern ein Versorgungsvertrag nach § 72 des Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) bzw. stationäre Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung, mit denen Leistungsvereinbarungen im Sinne des § 125 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) bestehen.

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Welche Voraussetzung müssen von der Einrichtung erfüllt sein, damit die Maßnahmen durchgeführt werden können?

Sie müssen zu den berechtigten Einrichtungen im Freistaat Bayern gehören, die Interessensbekundung vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an die 21Dx (coaching.pflege@21dx.de) zurückgesendet haben. Weiterhin ist die Durchführung an eine max. Teilnehmerzahl (max. 8 Mitarbeitende der Einrichtung) je Maßnahme sowie an die für das Coaching bzw. Training vorgegeben zeitlichen Rahmen gebunden.

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Gibt es eine Mindestteilnehmerzahl je Maßnahme und je Einrichtung?

Ja, es sollten mind. 2 Mitarbeitende je Maßnahme aus einer Einrichtung teilnehmen.

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Kann ich Maßnahmen zeitlich kürzen/verlängern oder auf mehr als 2 Tage verteilen?

Nein, die Maßnahmen sind inhaltlich auf einen bestimmten zeitlichen Rahmen festgelegt. Daher kann z.B. eine Maßnahme, die an 2 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden sollte, nicht auf vier halbe Tage aufgeteilt werden.

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Wie viele Maßnahmen kann ich in meiner Einrichtung durchführen?

Grundsätzlich können berechtigte Einrichtungen mehrere Maßnahmen in Anspruch nehmen. Jeder Mitarbeitende kann jedoch entweder nur an der Maßnahme Team-Coaching oder Resilienz-Training teilnehmen. Weiterhin gilt der Ansatz: „first come first serve“, d.h. solange die durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft sind.

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In welchem Zeitraum können die Maßnahmen abgerufen werden?

Ab Mitte April 2023 bis Juni 2024 stehen die Haushaltsmittel zur Verfügung und müssen bis dahin abgerufen sein. Ergänzend machen wir darauf aufmerksam, dass die Leistungen auf freiwilliger Basis erfolgen und ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Freistaates Bayern zur Verfügung gestellt werden.

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Welche Dokumente müssen vor der Maßnahme von der Einrichtung unterschrieben sein und der 21Dx vorliegen?

Die Interessensbekundung und müssen Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Mail an die 21Dx (coaching.pflege@21dx.de) zurückgesendet haben.

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Kann ich die Maßnahme kurzfristig absagen?

Die Maßnahme kann bis max. 14 Tag vor Beginn der Maßnahme abgesagt werden. Wir versuchen einen Ersatztermin für Ihre Einrichtung zu finden. Bitte bedenken Sie kollegial, dass kurzfristige Absagen dazu führen, dass anderen interessierten Einrichtungen kein Angebot gemacht werden kann, wenn die Ressourcen von Ihnen gebucht, aber dann leider kurzfristig abgesagt werden.

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Werden für die Maßnahme die jeweiligen Bedürfnisse der Einrichtungen durch den Coach berücksichtigt?

Unsere Coaches stimmen mit Ihnen im Rahmen des telefonischen Vorgesprächs individuelle Punkte für Ihre Maßnahme ab.

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Wo finden die Maßnahmen statt?

Die Maßnahmen finden in Ihren Räumlichkeiten statt. Diese sollten eine entsprechende Größe für mind. 2 und max. 8 Teilnehmende je Maßnahme haben. Moderationsmaterial wird von unseren Coaches mitgebracht.

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Welche Einrichtungen dürfen teilnehmen?

Einrichtungen der Langzeitpflege im ambulanten, teilstationären wie auch im vollstationären Sektor sowie stationäre Einrichtungen von erwachsenen Menschen mit Behinderung, die dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) unterliegen. Dies umfasst diejenigen ambulanten Pflegedienste und stationäre Einrichtungen, mit denen in Bayern ein Versorgungsvertrag nach § 72 des Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) bzw. stationäre Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung, mit denen Leistungsvereinbarungen im Sinne des § 125 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) bestehen.